Jedes Mitglied der Genossenschaft hat genau eine Stimme, völlig unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied mit seiner Stimme bei Entscheidungen das gleiche Gewicht hat und nicht befürchten muss, von anderen Mitgliedern aufgrund einer höheren Kapitalbeteiligung überstimmt zu werden.